Die EU-Kommission hat Vorschläge zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands für Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgestellt. Geplante Änderungen umfassen höhere Schwellenwerte, eine spätere Berichtspflicht und eine reduzierte Prüfanforderung. Lufthansa Industry Solutions (LHIND) bietet Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung effizienter ESG-Reporting-Lösungen.
Norderstedt, 27. Februar 2025 – Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 einen Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen vorgelegt. Die sogenannte "Omnibus-Verordnung" soll die bestehenden Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der EU-Taxonomie anpassen, um den administrativen Aufwand insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu reduzieren.
Der Vorschlag sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
- Neue Schwellenwerte für die Berichtspflicht: Künftig sollen nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 250 Millionen Euro berichtspflichtig sein. Der bisherige Schwellenwert von 250 Mitarbeitenden entfällt.
- Aufschub der Berichtspflicht: Unternehmen, die nach den neuen Kriterien noch berichtspflichtig sind, müssen erst ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten, anstatt bereits ab 2025.
- Reduzierung der Datenpunkte: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen überarbeitet werden, um die Anzahl der verpflichtenden Berichtsdatenpunkte zu verringern.
- Eingeschränkte Prüfpflicht: Die CSRD-Berichte sollen weiterhin nur einer "limited assurance"-Prüfung unterzogen werden. Eine Ausweitung auf "reasonable assurance" ist nicht vorgesehen.
- Freiwillige Anwendung der EU-Taxonomie: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sollen die EU-Taxonomie künftig auf freiwilliger Basis anwenden können.
Mit diesen Maßnahmen reagiert die EU-Kommission auf Forderungen aus der Wirtschaft nach einer pragmatischeren Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten, ohne die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen grundsätzlich zu gefährden.