Omnibus-Richtlinie der EU-Kommission

Änderung der Berichtspflichten: „Nachhaltigkeit ist ein Wettbewerbsvorteil“

Die EU-Kommission hat Vorschläge zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands für Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgestellt. Geplante Änderungen umfassen höhere Schwellenwerte, eine spätere Berichtspflicht und eine reduzierte Prüfanforderung. Lufthansa Industry Solutions (LHIND) bietet Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung effizienter ESG-Reporting-Lösungen.

Norderstedt, 27. Februar 2025 – Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 einen Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen vorgelegt. Die sogenannte "Omnibus-Verordnung" soll die bestehenden Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der EU-Taxonomie anpassen, um den administrativen Aufwand insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu reduzieren.

Der Vorschlag sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

  • Neue Schwellenwerte für die Berichtspflicht: Künftig sollen nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 250 Millionen Euro berichtspflichtig sein. Der bisherige Schwellenwert von 250 Mitarbeitenden entfällt.
  • Aufschub der Berichtspflicht: Unternehmen, die nach den neuen Kriterien noch berichtspflichtig sind, müssen erst ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten, anstatt bereits ab 2025.
  • Reduzierung der Datenpunkte: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen überarbeitet werden, um die Anzahl der verpflichtenden Berichtsdatenpunkte zu verringern.
  • Eingeschränkte Prüfpflicht: Die CSRD-Berichte sollen weiterhin nur einer "limited assurance"-Prüfung unterzogen werden. Eine Ausweitung auf "reasonable assurance" ist nicht vorgesehen.
  • Freiwillige Anwendung der EU-Taxonomie: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sollen die EU-Taxonomie künftig auf freiwilliger Basis anwenden können.

Mit diesen Maßnahmen reagiert die EU-Kommission auf Forderungen aus der Wirtschaft nach einer pragmatischeren Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten, ohne die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen grundsätzlich zu gefährden.

Nachhaltigkeit ist ein Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die frühzeitig nachhaltige Geschäftspraktiken implementieren, sind widerstandsfähiger gegenüber externen Krisen wie steigenden Energiepreisen oder geopolitischen Spannungen.

Charlotte Beck
Nachhaltigkeitsexpertin bei Lufthansa Industry Solutions

Der Gesetzesvorschlag befindet sich derzeit in der Konsultationsphase. Eine endgültige Annahme durch die EU-Institutionen steht noch aus.

Unser Angebot

LHIND bietet umfassende Beratungsleistungen rund um ESG-Reporting an und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsstrategien effizient und gesetzeskonform umzusetzen. Von der Analyse der gesetzlichen Anforderungen bis hin zur Implementierung maßgeschneiderter Reporting-Lösungen begleitet LHIND Unternehmen auf ihrem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft.

Über Lufthansa Industry Solutions

Lufthansa Industry Solutions ist ein Dienstleistungsunternehmen für IT-Beratung und Systemintegration. Die Lufthansa-Tochter unterstützt ihre Kunden bei der digitalen Transformation ihrer Unternehmen. Die Kundenbasis umfasst sowohl Gesellschaften innerhalb des Lufthansa Konzerns als auch mehr als 300 Unternehmen in unterschiedlichen Branchen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Norderstedt beschäftigt über 2.600 Mitarbeitende an mehreren Niederlassungen in Deutschland, Albanien, der Schweiz und den USA.