Zum Schutz von Menschen und Umwelt

Lieferkettengesetz: Digitale Lösungen unterstützen Unternehmen, die Transparenz ihrer Lieferkette zu gewährleisten

Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Abkürzung LkSG, auch als Lieferkettengesetz bekannt) sind Unternehmen dazu verpflichtet, zum Schutz der Umwelt sowie der Menschenrechte ihre Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette den gesetzlichen Forderungen anzupassen. Die Umsetzung der Anforderungen stellt auch einen wichtigen Bestandteil der Corporate-Social-Responsibility-Strategie (CSR) eines Unternehmens dar. Zusätzlich erwarten immer mehr Verbraucher sorgfältiges und nachhaltiges Handeln von Unternehmen.

Unsere Expert:innen stehen Ihnen bei der Risikoanalyse zur Seite, beraten Sie bei der Auswahl einer geeigneten Software, die Ihre Prozesse beispielsweise im Einkauf, der Produktion/Fertigung bzw. entlang der gesamten Lieferkette unterstützt, sowie bei der Integration der Softwarelösung in bestehende Systeme.

Lieferkettengesetz: Handlungsbedarf für Unternehmen

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – auch als Lieferkettengesetz bekannt – ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es verpflichtete zunächst in Deutschland ansässige Unternehmen sowie Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland (vgl. § 13d Handelsgesetzbuch (HGB)), die mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen, ihre Prozesse entlang der gesamten Lieferkette zu verbessern und zu dokumentieren. Seit dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden hinzugekommen.

Auf europäischer Ebene wurde am 15. März 2024 ein Kommissionsentwurf für das europäische Pendant – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – von einer ausreichenden Mehrheit der EU-Staaten angenommen. Nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie umzusetzen. Auch das deutsche Lieferkettengesetz muss innerhalb dieser Frist überarbeitet werden.

Der EU-Richtlinie unterliegen:

  • Ab 3 Jahre nach Inkrafttreten Unternehmen mit 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatz
  • Nach 4 Jahren Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten und mehr als 900 Mio. Umsatz
  • Nach 5 Jahren Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Umsatz

Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren mehr Unternehmen in Deutschland vom deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) betroffen sein werden als von der EU-Version. Ein weiterer bedeutender Unterschied betrifft nach wie vor die Haftung. Gemäß deutschem Recht können Unternehmen nicht für Verstöße gegen ihre Sorgfaltspflichten haftbar gemacht werden, während dies in der aktuellen EU-Version möglich ist.

Schutz der Umwelt und Menschenrechte

Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist es, weltweit die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards in globalen Lieferketten durchzusetzen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Die Unversehrtheit von Leben und Gesundheit
  • Der Schutz vor Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit
  • Gerechte Arbeitsbedingungen
  • Umweltbezogene Pflichten zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Klare Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten

Für die Durchsetzung werden die Unternehmen in die Verantwortung genommen:

  • Sie sollen Transparenz in ihrer Lieferkette gewährleisten.
  • Sie sind dafür verantwortlich, dass die Zulieferer entlang ihrer Lieferkette sich an grundlegende Menschenrechtsstandards halten – vom Rohstoff über den Fertigungsprozess bis hin zum fertigen Produkt. Es wird aber berücksichtigt, dass Unternehmen nicht immer direkt Einfluss auf die Verursacher von Verstößen nehmen können. Sie müssen allerdings anlassbezogen bei Zuwiderhandlungen aktiv werden.
  • Ihre Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die sozialen und ökologischen Risiken weitet sich mit dem Lieferkettengesetz auch auf Vorlieferanten aus.
  • Sonst drohen Sanktionen und Imageschäden.

Kontakt für Fragen

Verantwortung für die gesamte Lieferkette
  • Sorgfaltspflicht: Einführung eines systematischen Risikomanagements
  • Berichtspflicht: Dokumentation und Veröffentlichung bekannter Verstöße sowie entsprechender Präventionsmaßnahmen
Download: Whitepaper „Vom Lieferkettengesetz zum Lieferantenmanagement“

Erfahren Sie, wie Sie mit IT-Lösungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und Chancen für Ihren Geschäftserfolg nutzen. Außerdem finden Sie im Whitepaper Befragungsergebnisse zur Arbeitgeberattraktivität in Zusammenhang mit der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards.

Bußgelder für Versäumnisse und Verstöße

Die Einhaltung der Vorschriften wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Bei Versäumnissen oder Verstößen gegen ihre Sorgfalts- und Dokumentationspflicht, riskieren Unternehmen eine Bußgeldzahlung oder den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Details finden Sie unten in den FAQ zum LkSG.

Welche Maßnahmen sollten Unternehmen ergreifen? - Checkliste Lieferkettengesetz für Unternehmen
  • Rechtliche Anforderungen für das eigene Unternehmen prüfen
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie des Unternehmens
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens
  • Transparenz und Beteiligte in der Lieferkette identifizieren und analysieren
  • Einen möglichst effizienten Informationsaustausch mit den Partnern einrichten, beispielsweise über eine zentrale Plattform
  • Ermittlung von Risiken und Einführung eines Lieferketten-Risikomanagements mit geeigneten Verfahren zur Risikoanalyse (z. B. Lieferantenaudits oder Abgleich mit externen Datenquellen)
  • Ableitung wirksamer Maßnahmen, um Verstöße gegen Menschenrechte zu vermeiden, zu minimieren und zu beheben
  • Etablierung eines Beschwerdemanagements
  • KPIs für die Erfolgsmessung definieren; diese sollten dann auch in den Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens einfließen. So kann der CSR-Report sowohl der Überprüfung durch die Behörde als auch als Nachweis für sorgfältiges und nachhaltiges unternehmerisches Handeln gegenüber den Verbrauchern dienen.
  • IT-Systeme zur Unterstützung der Anforderungen prüfen, evaluieren und bei Bedarf neu einführen
Flussdiagramm mit Maßnahmen für Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: Welche Maßnahmen müssen Unternehmen zur Umsetzung des Gesetzes ergreifen?

Wie unterstützt LHIND Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Lieferkettengesetzes mithilfe digitaler Lösungen?

Digitale Lösungen helfen, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen und alle dafür notwendigen Daten und Informationen in einem zentralen System zusammenzuführen. So können Transparenz geschaffen, Daten analysiert und dokumentiert und Risiken frühzeitig erkannt werden.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und passenden IT-Lösungen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes:

  • Risiko- und Bedarfsanalyse
  • Empfehlung und Auswahl einer für Sie optimal geeigneten Software
  • Individuelle Anpassung der IT-Lösung
  • Integration in bestehende Systeme
  • Schaffung benötigter Schnittstellen
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden
  • Bei Bedarf auch anschließende Betreuung der Systeme
Einstiegsworkshop zum LkSG mit LHIND

Sie wissen noch nicht, was das LkSG für Sie bedeutet? Wie Sie vorgehen sollten? Welche IT-Lösungen zu Ihrem Bedarf passen? Wir helfen Ihnen mit:

1-Tages Einstiegsworkshop mit 2 LHIND-Expert:innen:

  • Status-Quo-Analyse
  • Anforderungs-Definition & Best Practices
  • Anforderungs-Priorisierung
  • Benchmarking
  • Umsetzungsoptionen & Vorgehen
  • Ergebnispräsentation

Einstiegsangebot 2.500€

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Alle Infos rund um unseren Workshop.

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Softwarelösungen und modulare Plattformen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen

Was können Sie von Softwarelösungen zum Lieferkettengesetz erwarten, was kann über sie abgedeckt werden? Hier eine Auswahl von möglichen Funktionen und Aspekten:

Aber: Kontaktieren Sie uns gern und wir schauen, was und in welcher Kombination Sie wirklich benötigen.

In vielen IT-Lösungen zum LkSG können Unternehmen ihre kundenspezifischen Anforderungen entlang ihrer Lieferketten hinterlegen. Beispielsweise können so spezielle Vorgaben für die Prüfung von Zulieferern erstellt, automatisierte Prozesse definiert und individuelle Fragebögen hinterlegt werden, die von den Partnern ausgefüllt und vom System kontinuierlich überwacht werden. Auch die Erstellung von individuellen Verhaltenscodices sowie das Einfordern zuvor klar definierter Korrekturmaßnahmen der Lieferanten und ihre Nachverfolgung sind möglich. Prüfungen, Audits und ihre Ergebnisse, weitere Informationen zu Lieferanten und Produktionsstätten können meist zentral verwaltet werden etc.:

Neue Lieferanten und Partner mit speziellen Workflows integrieren: notwendige Fragebögen, Dokumente und Informationen automatisiert über eine Software oder auf einer Plattform bereitstellen, entgegennehmen, den Eingang oder regelmäßige Updates automatisiert nachverfolgen, unternehmensseitige Prüfungen und Freigaben koordinieren und dokumentieren sowie Rückmeldungen an den Lieferanten senden

Individuelle Umfragevorlagen einfach und schnell im System erstellen, um notwendige Informationen gezielt von Partnern und Lieferanten abzufragen

Richtlinien und Codes of Conduct des eigenen Unternehmens über eine Software/Plattform mit Ihren Partnern teilen und diese einfach und revisionssicher gegenzeichnen lassen.

Mit umfassenden und konfigurierbaren Bewertungs- und Monitoring-Systemen systemgestützt ein vielfältiges Risikomanagement über alle Stufen Ihrer Lieferkette hinweg abbilden.

Revisionssichere Verwaltung all Ihrer Auditdokumente, Audit-Status Ihrer Lieferkettenpartner im Überblick darstellen lassen, Alert-Funktionen für Updates etc. Von verschiedenen Lösung können Sie sich rechtzeitig auf ablaufende Zertifikate, Gültigkeitsfristen oder erneute Audits hinweisen lassen und über die Systeme neue Audit-Zyklen initiieren. Ergebnisse, notwendige Korrekturmaßnahmen und Follow-ups sind bei diversen Anbietern zentral abruf- und steuerbar.

Zur Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht bieten diverse Plattformen dezidierte Workflows zur Nachverfolgung und Verwaltung von Mängeln und Korrekturmaßnahmen, die bei Ihren Partnern entdeckt wurden und umzusetzen sind.

Leichte Erfolgskontrolle und erleichterte Berichtspflicht dank Auswertungsmöglichkeiten, Dashbords und teils vorkonfigurierten Reports

Einige Lösungen bieten Ihnen einen zentralen Überblick über Ihre CSR-Maßnahmen und liefern Informationen für regelmäßige Reportings und Auswertungen.

Übersichtliche Dashboards zeigen Ihnen alle kritischen und offenen Sachverhalte, Risiken und ToDos – möglichst in Echtzeit – und gut aufbereitet.

Lieferanten, deren Vorstufen inklusive Produktionsstätten und Herkunft der Rohstoffe können in vielen Systemen für ein umfassendes Management aller Tier Level erfasst und gemonitort werden.

Vorteile von Software-Lösungen zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das Lieferkettengesetz schafft einen verbindlichen Rahmen, der Unternehmen dabei unterstützt, ihre Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang ihrer Lieferkette wahrzunehmen. Eine entsprechende Software-Lösung entlastet Sie und hilft Ihnen, Ihrer Sorgfaltspflicht wirksam nachzukommen.

  • Transparente und zuverlässige Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • Eine zentrale Software oder System für den Gesamtüberblick über den Status der Nachhaltigkeit in der Lieferkette
  • Zentral gesteuerte Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten und Dokumentation der Anstrengungen.
  • Zugriff auf alle beschaffungsrelevanten Dokumente, Audit-Daten und Berichte
  • Frühwarnung bei Nichteinhaltung von Compliance oder Meilensteinen durch KI & Data Analytics
  • Einfache und effiziente Steuerung Ihres Datenbestandes ohne Medienbrüche und manuelle Arbeitsschritte, deutlich weniger E-Mails
  • Integration in bestehende Systemlandschaften, Anbindung und Übernahme relevanter Daten aus Ihren anderen Systemen wie Lieferantenstammdaten aus ERP-Systemen, Produktdatenmanagement (PDM)-Tools oder Qualitätsmanagement-Plattformen, Analysetools, Risikomanagement- und Compliance Systemen etc.
  • Schutz vor nachhaltigen Imageschäden und monetären Compliance-Strafen
Für wen sind eine Lieferketten-Software und die LHIND-Leistungen relevant?
  • Unternehmen aller Branchen in Deutschland
  • Unternehmen mit nationalen und internationalen Lieferanten und Partnern entlang ihrer Lieferkette
  • Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitenden (LkSG seit Januar 2023)
  • Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden (LkSG seit 2024)

Durch die Einführung der EU-Richtlinie können sich Schwellenwerte bzw. Voraussetzungen noch ändern.

Kontakt für Fragen

Gute Gründe, sich für LHIND zu entscheiden

Als Dienstleistungsunternehmen für IT-Beratung und Systemintegration unterstützen wir Sie mit unserer Expertise und digitalen Lösungen dabei, die gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen, um Sanktionen und Imageschäden vorzubeugen.

  • Unser Team aus IT-Berater:innen, Entwickler:innen und IT-Security-Spezialist:innen verfügt über jahrelanges operatives und strategisches Know-how in diversen Branchen entlang der gesamten Supply Chain
  • Wir entwickeln und implementieren passende IT-Lösungen, um dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seinen Herausforderungen für das Unternehmen gerecht zu werden.
  • Immer konsequent an ihrem Bedarf ausgerichtet unterstützen wir unsere Kunden von der Strategie über die Konzeption bis hin zur End-to-end-Systemintegration.
  • Bei der Realisierung von IT-Projekten setzen wir auf klassisches oder agiles Projektmanagement sowie hybride Varianten – je nachdem, was im entsprechenden Projekt am besten geeignet ist.
  • Wir arbeiten für mittelständische Organisationen bis hin zum Großkonzern.

Unser erweitertes Angebot entlang der Lieferkette

Nicht nur, wenn es um das Lieferkettengesetz geht, sondern auch bei der Digitalisierung Ihrer gesamten Lieferkette, ist LHIND Ihr kompetenter Ansprechpartner. Beispielsweise bei:

  • Identifikation von Verbesserungspotenzialen und Realisierung mittels passender IT-Lösungen
  • Verknüpfung von Informationsflüssen und technischen Abläufen
  • Schaffung von durchgehender Datentransparenz durch Integration entsprechender Software und Analyse-Tools
  • Automatisierung datenbasierter Prozesse
  • Schnittstellen zu ERP-Systemen (z. B. zur Integration von Lieferantenstammdaten)
  • Integration in Analyse-Tools (z. B. bestehende Reporting Tools)
  • Weiterführendes Risikomanagement über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus

Benötigen Sie Beratung oder Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Ihrem Unternehmen?

Kontaktieren Sie uns gern. Wir freuen uns, mehr über Ihre anstehenden Herausforderungen zu erfahren und unterstützen Sie dabei.

Haben Sie bereits eine umfassende Risikobewertung Ihrer globalen Lieferkette hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen durchgeführt?

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FAQ rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist zum 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, auch bekannt als Lieferkettengesetz, verpflichtet Unternehmen zum Schutz der Umwelt sowie der Menschenrechte ihre Prozesse entlang der gesamten Lieferkette den gesetzlichen Forderungen anzupassen. Zunächst betraf das Gesetz Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Ab 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.

Das Gesetz verfolgt das Ziel, weltweit die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards in globalen Lieferketten durchzusetzen.

Unternehmen sind zur Verabschiedung einer Grundsatzerklärung verpflichtet: Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht müssen sie zudem ein systematisches Risikomanagement einführen, Risikoanalysen durchführen und alle Risiken und Präventionsmaßnahmen verankern, dokumentieren sowie öffentlich zugänglich machen (beispielsweise im CSR-Report). Zudem müssen Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einrichten.

In Deutschland gibt es etwa 900 Unternehmen (mehr als 3.000 Mitarbeitende), die seit Januar 2023 vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen sind. Seit 2024 sind weitere ca. 4.800 Unternehmen (ab 1.000 Mitarbeitende) hinzugekommen.

Bei Verstößen gegen das Gesetz müssen Unternehmen mit Imageschäden und Sanktionen rechnen. Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit können Bußgelder von 100.000, 500.000 oder sogar 800.000 Euro verhängt werden (Quelle: Bundesgesetzblatt, Stand: 22.07.2021). Unternehmen, die in einem Jahr einen Umsatz von über 400 Millionen Euro erwirtschaften, müssen in bestimmten Fällen mit einer Geldbuße von bis zu 2 Prozent ihres durchschnittlichen Jahresumsatzes rechnen. Darüber hinaus ist auch der Ausschluss von der öffentlichen Beschaffung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren möglich.

Unternehmen sind dazu verpflichtet, zukünftig die Transparenz in ihrer gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Sie müssen sicherstellen, dass ihr eigener Geschäftsbereich sowie sämtliche Zulieferer sowie Vorlieferanten die Anforderungen an die sozialen und ökologischen Standards erfüllen, um Sanktionen und Imageschäden zu vermeiden.