Es ist beschlossene Sache und somit sollten Verantwortliche in Krankenhäusern die Chancen für ihre Häuser jetzt nutzen: Mit einem umfassenden Investitionsprogramm will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Krankenhäuser bei der digitalen Transformation unterstützen.
Krankenhauszukunftsgesetz zur Stärkung von IT-Sicherheit und Ausbau digitaler Infrastrukturen
Um die entsprechenden Anreize zu schaffen, stellt das BMG bis zu drei Milliarden Euro aus Bundesmitteln in Aussicht, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten und die Digitalisierung investieren können, heißt es im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das am 18. September 2020 in 2. und 3. Lesung beschlossen wurde. Der Bundesrat hat dem Gesetzesvorhaben am 9. Oktober 2020 zugestimmt.
Für die Finanzierung wird beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Über die Co-Finanzierung durch die Bundesländer und Krankenhausträger sollen zusätzliche 1,3 Milliarden zur Verfügung stehen. Mindestens 15 Prozent der beantragten Fördermittel müssen für die Verbesserung der IT-Sicherheit eingesetzt werden.
Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser – ihr „digitaler Reifegrad“ – soll jeweils zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 evaluiert werden. Festgestellt werden soll hiermit, inwieweit sich der digitale Reifegrad der geförderten Kliniken verbessert und gleichzeitig, ob das Investitionsprogramm insgesamt Anreize für mehr Digitalisierung in Krankenhäusern geschaffen hat.
KHZG: Mix aus Digitalisierungsförderung und Sanktionen für nicht aktiv werdende Krankenhäuser
Im Krankenhauszukunftsgesetz sind aber nicht nur Förderungen für diejenigen Kliniken verankert, die die Digitalisierung ihrer Prozesse und medizinischen Leistungen aktiv vorantreiben und sich hierbei finanziell unterstützen lassen möchten. Auch Sanktionen für Krankenhäuser, die bis zum Jahr 2025 die mit dem Krankenhauszukunftsfonds förderfähigen digitalen Dienste nicht eingeführt haben, sind Teil des Gesamtpaketes.
So ist geplant, dass Krankenkassen und Krankenhäuser für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 einen Abschlag in Höhe von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall vereinbaren, sollte ein Krankenhaus keine der entsprechenden digitalen Dienste bereitstellen. Die genaue Höhe dieses Abschlags soll sich nach der Anzahl der grundsätzlich bereitgestellten Dienste und deren tatsächlicher Nutzungsquote richten.
Aktueller Handlungsbedarf durch das Krankenhauszukunftsgesetz
Krankenhausverantwortliche stehen damit spätestens jetzt vor der Aufgabe diverse Fragen zu beantworten: Welchen Digitalisierungsgrad hat das eigene Krankenhaus? Welche Digitalisierungsprojekte wären sinnvoll und wie sieht das passende Konzept hierfür aus? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden und welche Digitalisierungsmaßnahmen können durch das Krankenhauszukunftsgesetz gefördert werden?
Denn es geht darum, Fördermöglichkeiten positiv, zielgerichtet und zukunftsorientiert zu nutzen und nicht etwa durch drohende Abschlagszahlungen bei Nicht-Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen ins Hintertreffen zu geraten.
Detaillierte Infos rund um das KHZG, die Förderfonds etc. finden Sie unten in unseren FAQs.
Das KHZG sieht vor, dass durch den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) Maßnahmen aus folgenden Bereichen gefördert werden:
- Investitionen in moderne Notfallkapazitäten
- Verbesserung der digitalen Infrastruktur
- Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit
- Entwicklung und Ausbau sektorenübergreifender telemedizinischer Netzwerkstrukturen
- Erforderliche personelle Maßnahmen
Mit dem KHZG soll das Ziel verfolgt werden, die medizinische Versorgung in deutschen Krankenhäusern weiter zu verbessern und dabei die hohe Versorgungsqualität langfristig sicherzustellen. Gleichzeitig sollen hierdurch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven eröffnet werden, die sich insbesondere durch die Potenziale der Digitalisierung ergeben. Es geht darum:
- Patientenserviceleistungen zu verbessern durch beispielsweise die Einführung von Self Service Applikationen und Service Portale für Zugriff auf Termine, Arztbriefe, Checklisten usw.
- Informationssicherheit zu stärken durch u.a. die Einführung von Information Security Management Systemen (ISMS)
- Patientendatensicherheit und Infrastruktursicherheit mittels organisatorischer und technischer IT Security Maßnahmen zu erhöhen, wie z.B. der Verbesserung des Datenzugriffsmanagements oder der Umsetzung aktueller Verschlüsselungsmethoden
- Mitarbeiter zu entlasten durch benutzerfreundliche Webanwendungen und Applikationen sowie die Digitalisierung von bislang papierbasierten oder manuellen Prozessen mit Anbindung oder Integration ins Krankenhausinformationssystem (KIS) oder auch IoT-Produkt- und Systemlösungen sowie Mobile Device Lösungen
Wir unterstützen Sie bei der Identifikation, Planung und Umsetzung Ihrer im Rahmen des KHZG förderfähigen Projekte mit:
- Identifikation von Digitalisierungspotenzialen für Ihr Krankenhaus sowie Strategie- und Roadmap-Entwicklung, Konzeption und Priorisierung von förderfähigen Digitalisierungsprojekten
- Erstellung von Voranalysen und Entwicklung von Maßnahmenkonzepten für die Beantragung von Fördergeldern
- Analyse, unabhängige Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der für Ihre Anforderungen optimalen Softwarelösung, Plattformen, Cloud-Services, KI- oder IoT-Technologie, etc.
- Realisierung der Digitalisierungsprojekte von A bis Z oder von Teilstufen: Design, Entwicklung, Erweiterung oder Optimierung, Einführung und Wartung von IT- und IoT-Anwendungen
- Leitung und Durchführung von Implementierungs-, Migrations- und Optimierungsprojekten
- Entwicklung und Management von Schnittstellen und Betrieb von Applikationen, Lösungen und Systemlandschaften
- Beratung, Coaching und Übernahme von Aufgaben und Rollen im Projektmanagement, Project Management Office (PMO) und Schnittstellenmanagement
15 Prozent der Förderungen für IT-Security: Unsere Spezialexpertise
Durch jahrzehntelange Erfahrung in Branchen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen – von der Luftfahrt bis zum Krankenhausumfeld – ist Lufthansa Industry Solutions Top-Experte für Informationssicherheit und Datenschutz.
Wir bieten modernste IT-Security-Dienstleistungen – von der Analyse der Sicherheitsbedürfnisse über die Entwicklung von Sicherheitskonzepten, der Implementierung und Kontrolle von technischen Sicherheitslösungen bis hin zur Durchführung von Pentests.
Wir sind kein Produktreseller, sondern beraten Sie fachgerecht und 100 % unabhängig.
Unsere Security-Spezialisten unterstützen Sie mit:
Im Gesundheitswesen und insbesondere im Krankenhausumfeld werden in vielfältiger Weise sensible Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert. Würden diese gestohlen, manipuliert oder der Zugriff berechtigter Personen unterbunden, könnten die Folgen katastropale Konsequenzen für Patienten aber auch das Unternehmen selbst haben.
Wir unterstützen Sie bei:
- Aufbau und Optimierung von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS)
- fachgerechtem IT-Risikomanagement
- Ausgestaltung der spezifischen Anforderungen im Rahmen der Gesetzgebung für kritische Infrastrukturen (KRITIS)
- Datenschutz
Mit zunehmender Digitalisierung des Gesundheitswesens bedarf es auch auf technischer Ebene passender und der konkreten Einsatzsituation angemessener Lösungen.
Wir bieten hier ein breites Spektrum an Expertise und beraten Sie bei:
- Aufbau und Optimierung von Überwachungsmechanismen, die Angriffe frühzeitig erkennen und helfen diese schnellstmöglich zu unterbinden
- Erstellung von und Umgang mit digitalen Schlüsseln für technische Systeme
- Sicherer Verwendung von Cloud Technologien (insbesondere in Microsoft Azure und Amazon Web Services (AWS))
- Absicherung von Softwarelösungen und deren Entwicklungsprozessen
- Konzeption und Implementierung von passgenauen Identity- und (Privileged) Access Management Lösungen
- Sicherer Anbindung und Management von mobilen Geräten
- Integration und Absicherung von IoT-Komponenten in Ihrem Netzwerk
Wie der Arzt die Genesung des Patienten überwacht, so ist es ebenfalls notwendig den Zustand der technischen Systeme im Blick zu behalten. Hierzu sind prüfende, sichernde aber auch offensiv gelagerte Maßnahmen wichtig.
Auch hier haben wir entsprechende Expertise und bieten Ihnen:
- Fachliche und technische Audits
- Offensive Services wie Pentests
Hier leisten unsere Experten simulierte Cyberangriffe unter kontrollierten Bedingungen auf Ihre Applikationen, Systeme und Geräte und zeigen Ihnen was ein böswilliger Angreifer hätte ausnutzen können.
Welche Aspekte oder Themenbereiche könnten für Ihr Haus relevant sein?
Gerade im Healthcare Sektor bietet die Digitalisierung unzählige Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit, zur Entlastung der Mitarbeiter, zur Steigerung von Transparenz, Effizienz und auch Qualität. Hier einige Themen rund um:
Covid-19 Lösungen zur Eindämmung
Covid-19, seine Eindämmung und Behandlung werden die Gesellschaft noch eine ganze Weile fordern und den Gesundheitsbereich in Atem halten. Verschiedene IT-Lösungen können hierbei unterstützen und entlasten, beispielsweise:
- Überwachung und Dokumentation der Händehygiene und anderer Hygienevorgaben bei medizinischem Personal und Patienten mittels IoT-Lösung
- Elektronische Abstandsmessung, z.B. über IoT- oder Kameralösungen
- Automatische Fiebererkennung in Zugangsbereichen, z.B. mittels „Fieberkameras“
- Erkennung von Verstößen gegen die Mundschutzpflicht mit Kamerasystemen
- Digitale Besucheranmeldung, -erfassung und Tracking
- Elektronisches Kontaktketten-Tracking zur Verhinderung von Infektionen und Verfolgung von Infektionswegen
- Digitales Handling von Covid-19 Testergebnissen und automatisierte Meldung an relevante Stellen wie das Robert Koch Institut oder die Gesundheitsämter
IT-Security Maßnahmen und Lösungen
IT-Sicherheit ist gerade in so sensiblen Bereichen wie dem Krankenhausumfeld und Gesundheitsbereich das A und O und darf bei Digitalisierungsprojekten auf keinen Fall vernachlässigt werden. Der Schutz von Daten, die korrekte Funktionsweise von Systemen und ihre Ausfallsicherheit haben oberste Priorität. Besonders relevant sind daher:
- Information Security Management System-Einführungen oder Optimierungen (ISMS)
- Umsetzung technischer IT-Security Maßnahmen inkl. Voranalysen
- Prüfung und Absicherung der medizinischen Netzwerke und Mobile Devices gegenüber Angriffen von außen und unerlaubten Zugriffen (Network Access Control NAC)
- Einführung von Network-Access-Control
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren IT-Security-Services.
Patienten-orientierte Lösungen
Viele Prozesse rund um das Patientenmanagement lassen sich zur Entlastung des Klinikpersonals und der gleichzeitigen Erhöhung von Patientensicherheit und Komfort mit digitalen Lösungen deutlich vereinfachen und automatisieren; beispielsweise:
- Elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
- Inhouse-Navigation für Patienten
- Elektronisches Bettenmanagement
- Digitalisierung des Formular- und Meldewesens
- Portale für sichere digitale Patientensprechstunden
- Self Service Anwendungen und Apps für Patienten – von Checklisten zur Vorbereitung des Klinikaufenthaltes über Feedback-Übermittlung bis hin zur Buchung zusätzlicher Services wie Frisör, Fußpflege oder Kioskbestellungen
Cloud Services
Bei vielen Digitalisierungsprojekten stellt sich die Frage: Cloud oder on-premise oder lieber eine hybride Lösung? Das hängt ganz davon ab, um welche Daten es geht, welche Anforderungen an die Verfügbarkeit und Skalierbarkeit bestehen und welche Möglichkeiten die jeweilige Lösung in Hinsicht auf Governance, Datenschutz und Zugriffsrechte bietet. LHIND verfügt hier über ein breites Spektrum an Kompetenzen, z.B.:
- Cloud Strategieberatung
- Cloud Architekturen
- Cloud Migration
- Cloud Hybridlösungen
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Cloud Services.
Mobile Solutions
Zur Optimierung von Prozessen im Klinikalltag und Verbesserung der digitalen Patientenservices haben bei Digitalisierungsprojekten auch der Zugriff über und die Nutzung auf mobilen Endgeräten einen relevanten Anteil, beispielsweise:
- Für medizinisches Personal: Bearbeitung von Checklisten, Daten und Formularen auf Mobilgeräten, Zugriff auf Informationen zu Therapien und Übungen, die am Patientenbett benötigt werden uvm.
- Für Patienten:innen: Terminverwaltung, Zugriff auf Patientendokumente wie Arztbriefe, EKG-Werte und andere Befunde; Feedback-Optionen, Zugang zum aktuellen Essensplan der Klinik mit Bestelloption, Bestellung von Kiosk-Artikeln, Kontaktmöglichkeit zu grünen Damen oder der krankenhausinternen Seelsorge, Ansprechpartner-Übersichten, Buchung von Zusatzservices wie Frisör etc.
- Übergeordnet: Security-Aspekte bei der Anbindung und Absicherung mobiler Devices
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren mobilen Lösungen.
IoT-Lösungen
IoT-Technologien und Plattformen eignen sich im Krankenhausumfeld für die unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten und können händische Arbeitsaufwände, Transparenz und Sicherheit enorm erhöhen. Mögliche Optionen sind:
- Echtzeitortung von medizinisch-technischem Equipment und Assets
- Besuchertracking zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten und Kontaktzeiträumen
- Überwachung von Abstandshaltung
- Erschwernis des Diebstahls medizinischer Geräte
- Überwachung und Dokumentation von Händehygiene und anderen Hygienevorschriften
- Verfolgung von Infektionswegen
- Indoor-Navigation
- Zutrittskontrolle
- Überwachung von Wartungsintervallen und Meldungen von Geräten, die defekt/leer sind, oder gereinigt werden müssen
- Automatisierte Kontrolle und Verwaltung von Medikamenten, Notfallwagen, OP-Bestecken etc.
Hier finden Sie weitere Informationen zur LHIND Insight Suite im Krankenhaus und Gesundheitswesen und unseren anderen IoT-Lösungen.
KI-Unterstützung
Künstliche Intelligenz wird bereits in einigen medizinischen Bereichen eingesetzt. Sie unterstützt Diagnosen, wird für unterschiedlichste Vorhersagen genutzt und kann dem Personal viel Arbeit und redundante Aufgaben abnehmen. Einsatzmöglichkeiten:
- Medizinische Diagnostik
- Belegungsprognosen
- Medikationsbedarfsprognosen
- Lagerartikelbedarfsprognosen
- Abrechnungsbezogene Diagnoseauswertungen
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren KI-Lösungen und Services.
Application Management
Software-Architekturen sind auch im Klinikumfeld oftmals heterogen, vergrößern und verändern sich über die Jahre. Je komplexer die IT-Umgebungen werden, desto schwieriger zu organisieren und umso wartungsintensiver sind sie. Relevante Themen sind hier:
- Homogenisierung von organisch beziehungsweise abteilungsspezifisch gewachsenen IT-Systemstrukturen
- Optimierung des Schnittstellenmanagements
- Applikations- und Speicherverlagerung in sichere Cloudumgebungen
- Gezieltes Application Management und Betrieb für die unterschiedlichen Applikationen
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Application Management Services.
- Seit vielen Jahren sind wir für Krankenhäuser in ganz Deutschland und für verschiedene Organisationen im Gesundheitssektor tätig.
- Unser Team aus IT-Berater:innen, Entwickler:innen und IT-Security-Spezialist:innen verfügt über jahrelange Erfahrung und branchenspezifisches Spezial-Know-how.
- Wir bieten unseren Kunden die Konzeption und erfolgreiche Umsetzung von Migrationsprojekten und Neuentwicklungen – immer konsequent an Ihrem Bedarf ausgerichtet.
- Bei uns erhalten Sie produkt- und herstellerunabhängige Beratung, um die für Sie optimale Lösung zu finden. Wir arbeiten für mittelständische Organisationen bis hin zum Großkonzern.
Benötigen Sie Beratung oder Unterstützung bei den Digitalisierungsprojekten für Ihr Krankenhaus – auch im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes? Kontaktieren Sie uns gern.
Wir freuen uns, mehr über Ihre anstehenden Herausforderungen zu erfahren und unterstützen Sie dabei.
Die Corona-Pandemie hat viele Geschäftsabläufe grundlegend verändert und stellt Wirtschaft, Kultur- und Tourismusbranche sowie das Gesundheitswesen vor große Herausforderungen:
- Wie den Betrieb mit möglichst geringem Infektionsrisiko aufrechterhalten bzw. wieder starten?
- Wie die Einhaltung der Infektionsschutz-Regeln sicherstellen, ggf. dokumentieren?
- Wie Kontaktketten im Ernstfall am besten nachverfolgen?
- Wie eventuell kommende Sonderregeln für Corona-Geimpfte oder Personen mit negativem Covid-19-Testergebnis umsetzen?
Für all diese und vielen weitere Fragen gibt es digitale Lösungen, die beim datenschutzkonformen und möglichst automatisierten Bewältigen der Anforderungen helfen. Im Whitepaper finden Sie aktuelle Anwendungsfälle und technologische Umsetzungsmöglichkeiten.
FAQ rund um das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Das Krankenhauszukunftsgesetz KHZG ist ein Investitionsprogramm des Bundes zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen. Mit der Investitionshilfe des Bundes über den Krankenhauszukunftsfonds werden den Krankenhäusern für dringend notwendige Modernisierungsinvestitionen Mittel bereitgestellt, die über die Regelinvestitionsfinanzierung durch die Bundesländer nicht zur Verfügung stehen. Der Bund stellt 3 Milliarden Euro bereit, damit die knapp 2.000 Krankenhäuser in Deutschland in moderne Notfallkapazitäten und die Digitalisierung investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Das KHZG ist nach der zweiten Lesung des Bundesrates am 9. Oktober 2020 in Kraft getreten.
Der Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ist in zwei Teile gegliedert. Zum einen geht es um Investitionen für die Modernisierung und Digitalisierung von Krankenhäusern, zum anderen um Hilfen und einen Schutzschirm, um die finanziellen Folgen der Coronavirus-Pandemie für die Krankenhäuser aufzufangen. Krankenhäuser können mit Fördermitteln unterstützt investieren in beispielsweise moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen wie elektronische Behandlungsdokumentationen oder Patientenportale und IT-Sicherheit. Der Bund wird die entsprechenden Projekte zu 70 Prozent fördern, eine Co-Finanzierung in Höhe von 30 Prozent soll entweder durch die Länder und/oder die Krankenhausträger erfolgen.
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) gilt für alle knapp 2.000 Krankenhäuser in Deutschland und umfasst Investitionshilfen für Digitalisierungsvorhaben der Krankenhäuser.
Das KHZG ist nach Beschluss des Bundestages am 18. September 2020 und der zweiten Lesung des Bundesrates am 9. Oktober 2020 in Kraft getreten.
Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Die Länder können dann seit Inkrafttreten des Gesetzes (09.10.2020) bis zum 31. Dezember 2021 Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.
Über die Länder können Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt werden. Dort wird der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Aus diesem Fonds können die Krankenhäuser bei den Ländern Mittel beantragen. Welche Häuser Gelder erhalten, entscheiden die Länder.
Nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur gefördert; auch erforderliche personelle Maßnahmen können finanziert werden.
Dabei müssen 30 Prozent der Finanzierung entweder durch die Länder und/oder die Krankenhausträger erfolgen. Mindestens 15 Prozent der für das Vorhaben beantragten Fördermittel muss für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden.
Das KHZG sieht eine Evaluation vor, ob mit der Förderung der digitale Reifegrad der Krankenhäuser verbessert wurde. In diesem Rahmen soll nicht nur der digitale Reifegrad der geförderten, sondern aller Krankenhäuser erhoben und so ein flächendeckender Überblick gewonnen werden.
Dazu beauftragt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bis zum 28. Februar 2021 eine Forschungseinrichtung mit einer den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) begleitenden Auswertung hinsichtlich der Digitalisierung aller Krankenhäuser. Aus der Auswertung soll sich ergeben, inwieweit die Digitalisierung der Krankenhäuser und die Versorgung von Patientinnen und Patienten durch die Förderung verbessert werden konnte. Im Rahmen dieser Auswertung ist der Reifegrad aller Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung jeweils zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 unter Berücksichtigung von Bewertungskriterien anerkannter Reifegradmodelle festzustellen. Die Krankenhäuser, denen Fördermittel gewährt worden sind, übermitteln der vom BMG beauftragten Forschungseinrichtung die für die Auswertung erforderlichen strukturierten Selbsteinschätzungen hinsichtlich ihres Umsetzungsstands digitaler Maßnahmen.
Der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) ist der Fonds, der zur Förderung von Maßnahmen nach dem Krankenhauszukunftsgesetz beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angesiedelt wird. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Krankenhäuser können bei den Ländern Mittel aus diesem KHZF beantragen. Welche Häuser Gelder erhalten, ist Sache der Länder.
Der Krankenhauszukunftsfonds wird analog zum Krankenhausstrukturfonds aufgelegt.
Um Reibungsverluste zu vermeiden soll der neu zu schaffende Krankenhauszukunftsfonds mit dem bereits bestehenden Krankenhausstrukturfonds inhaltlich verzahnt werden. Der wiederum soll für vier Jahre verlängert werden und bis 2024 insgesamt zwei Milliarden Euro erhalten.
Der Krankenhausstrukturfonds liegt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Aus ihm bewilligt das BAS Mittel zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung. Hierfür wurde der Krankenhausstrukturfonds (Strukturfonds) erstmals zum 1. Januar 2016 errichtet und zunächst mit 500 Million Euro ausgestattet. Diese Förderung diente zunächst vor allem dem Abbau von Überkapazitäten, der Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie der Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen.
Analog zum Krankenhausstrukturfonds wird nun der Krankenhauszukunftsfonds aufgelegt. Aus diesem sollen Maßnahmen nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) gefördert werden, die u.a. dazu dienen die Digitalisierung von Krankenhäusern voranzutreiben.
Um Reibungsverluste zu vermeiden soll der neu zu schaffende Krankenhauszukunftsfonds mit dem bereits bestehenden Krankenhausstrukturfonds inhaltlich verzahnt werden. Der wiederum soll für vier Jahre verlängert werden und bis 2024 insgesamt zwei Milliarden Euro erhalten.
Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ hatten die Spitzen der großen Koalition im Juni 2020 als Teil eines großen Pakets zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wird dieses Zukunftsprogramm umgesetzt.
Basierend auf dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) werden durch den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur gefördert. Als Beispiele werden genannt: Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen oder auch erforderliche personelle Maßnahmen.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.
Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Aus diesem Fonds können die Krankenhäuser bei den Ländern Mittel beantragen. Welche Häuser Gelder erhalten, entscheiden die Länder.
Um Reibungsverluste zu vermeiden soll der neu zu schaffende Krankenhauszukunftsfonds mit dem bereits bestehenden Krankenhausstrukturfonds inhaltlich verzahnt werden. Der wiederum soll für vier Jahre verlängert werden und bis 2024 insgesamt zwei Milliarden Euro erhalten.
Krankenhäuser, die bis zum Jahr 2025 die mit dem Krankenhauszukunftsfonds förderfähigen digitalen Dienste nicht eingeführt haben, müssen mit Sanktionen rechnen.
So ist geplant, dass Krankenkassen und Krankenhäuser für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 einen Abschlag in Höhe von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall vereinbaren, sollte ein Krankenhaus keine der entsprechenden digitalen Dienste bereitstellen. Die genaue Höhe dieses Abschlags soll sich nach der Anzahl der grundsätzlich bereitgestellten Dienste und deren tatsächlicher Nutzungsquote richten.