Verfahrensverzeichnis des Datenschutzbeauftragten

Öffentliches Verfahrensverzeichnis über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Gemäß § 4g II S. 2 des BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz die in den Punkten 1 - 8 dieses Dokumentes gemachten Angaben entsprechend § 4e Satz 1 BDSG jedermann auf Antrag in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.

1. Name der verantwortlichen Stelle

Lufthansa Industry Solutions GmbH & Co. KG

2. Geschäftsführung

Dietmar Focke

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Lufthansa Industry Solutions GmbH & Co. KG
Schützenwall 1
22844 Norderstedt

Beauftragte Leiterin der Datenverarbeitung:
Dr. Carin Bornschein-Grass, HAM AB/Q

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Betrieb von IT- und TK-Infrastrukturen und Applikationen, sowie die Erbringung der hierzu erforderlichen Dienstleistungen und Services.

Die Gesellschaft ist zur Förderung des Geschäftszweckes berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Agenturen zu errichten, sich bei anderen Unternehmungen des In- und Auslandes zu beteiligen, solche Unternehmungen zu erwerben und zu errichten sowie alle Geschäfte einschließlich von Interessengemeinschaftsverträgen einzugehen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmungen überlassen.

Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke. Schwerpunkte der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die folgenden Bereiche:

  • Personal (Verwaltung und Entwicklung)
  • Lieferanten (Verwaltung nach GoB-Kriterien)
  • Kunden (Customer Relationship Management)
  • Sekretariats- und Leitungsfunktionen gemäß der für die Lufthansa Industry Solutions GmbH & Co. KG mit den Betriebsverfassungsorganen vereinbarten EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Kund:innendaten, Mitarbeitendendaten sowie Daten von Lieferanten, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe Stellen und interne Lufthansa Abteilungen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Nach Ablauf der vom Gesetzgeber oder Aufsichtsbehörden erlassenen Aufbewahrungspflichten und -fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Zur Abwicklung von Vorgängen im Rahmen des Geschäftszweckes werden Daten unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen an, Kunden und Lieferanten in verschiedenen Ländern übermittelt.

9. Sicherheitsmaßnahmen

Durch Sorgfalt bei der Auftragsvergabe, durch entsprechende Qualitätsvorschriften und Schulung der Mitarbeitenden sorgt die Lufthansa Industry Solutions GmbH & Co. KG dafür, dass die Schutzmaßnahmen gemäß § 9 BDSG gewährleistet sind.

Lufthansa Industry Solutions GmbH & Co. KG
Konzern-Datenschutzbeauftragte